|
Erbschaften
Erben?
...wenn es schon sein muss, dann wenigstens richtig!
Was kann man bei einer Erbschaft schon falsch machen? Man
wird von einem Notar zur Testamentseröffnung eingeladen,
das Testament wird vorgelesen und danach werden die Testamentvorgaben
erfüllt. Mit Pech muss man einen Teil an den Staat weitergeben.
Oder aber es gibt kein Testament. Dann
ist die Erbfolge gesetzlich geregelt, da hat man sowieso
keinen Einfluss
drauf. Und mit Pech langt auch hier der Staat ordentlich zu.
In den meisten Fällen stimmt das auch, ist eine Erbschaft
durchaus unproblematisch.
Aber sobald sich Grundstücke oder Immobilien in der Erbmasse befinden,
fangen die Problem an. Besonders kompliziert wird es zum Beispiel, wenn die
Immobilie zum Anlagevermögen eines Betriebes/einer Firma gehört.
Wie hoch ist der Wert des Grundstückes, der Immobilie tatsächlich?
Von diesem Wert hängt die Aufteilung der Erbmasse in einer Erbengemeinschaft
ab. Möglicherweise hat jeder einzelne Erbe ganz eigene Vorstellungen und
eine Einigung gestaltet sich schwierig.
Das Finanzamt hat noch mal ganz andere Vorstellungen! Da gibt es ein sogenanntes
Bewertungsgesetz, nach dem dann auch eine eventuelle Erbschaftssteuer festgelegt
wird.
Auch die Banken entwickeln ganz eigene Bewertungskriterien. Wie aber wirken
sich Hypotheken oder andere Belastungen tatsächlich aus. Was genau und
wie legt den echten Wert einer Erbschaft für die Banken fest.
Der Immobilienmarkt handelt nach ganz eigenen Regeln. Angebot und Nachfrage
bestimmen den Wert der geerbten Immobilie.
- Wer legt den Wert Ihrer Erbschaft verbindlich, seriös,
kompetent und unanfechtbar fest?
- Das Finanzamt?
- Die Bank?
- Ein Immobilienmakler?
- Ein Vermögensverwalter?
Unterschiedliche Bewertungskriterien ergeben unterschiedliche
Werte. Im Zweifel könnte man durchaus auch davon ausgehen,
dass jeder dieser „Wertermittler“ nicht immer ganz
uneigennützig einen Wert festlegt oder festlegen kann.
Bei der Wertermittlung für ein Grundstück, ein bebautes
Grundstück oder einer Immobilie lautet das Zauberwort
UNABHÄNGIGKEIT
Hier kommen wir ins Spiel. Eine umfangreiche Qualifikation,
jahrzehntelange Erfahrung und eine zwingend verbindliche Vereidigung
sichert Ihnen eine objektive und optimale Bewertung Ihrer Immobilie,
welche wir mit Ihnen gemeinsam bei allen relevanten Behörden,
Institutionen und Gesellschaften durchsetzen.
Fragen Sie uns!
|