Dipl.-Ing. Dieter F. Engel
Sachverständigengesellschaft mbH
Wertermittlungen - außergerichtliche Streitbeilegung (Adjudikation)
ENGEL - Weil's einfach klappt...

 

Erbschaften

Erbschaften

Erben?
...wenn es schon sein muss, dann wenigstens richtig!

Was kann man bei einer Erbschaft schon falsch machen? Man wird von einem Notar zur Testamentseröffnung eingeladen, das Testament wird vorgelesen und danach werden die Testamentvorgaben erfüllt. Mit Pech muss man einen Teil an den Staat weitergeben.

Oder aber es gibt kein Testament. Dann ist die Erbfolge gesetzlich geregelt, da hat man sowieso keinen Einfluss drauf. Und mit Pech langt auch hier der Staat ordentlich zu.

In den meisten Fällen stimmt das auch, ist eine Erbschaft durchaus unproblematisch.
Aber sobald sich Grundstücke oder Immobilien in der Erbmasse befinden, fangen die Problem an. Besonders kompliziert wird es zum Beispiel, wenn die Immobilie zum Anlagevermögen eines Betriebes/einer Firma gehört.

Wie hoch ist der Wert des Grundstückes, der Immobilie tatsächlich?
Von diesem Wert hängt die Aufteilung der Erbmasse in einer Erbengemeinschaft ab. Möglicherweise hat jeder einzelne Erbe ganz eigene Vorstellungen und eine Einigung gestaltet sich schwierig.
Das Finanzamt hat noch mal ganz andere Vorstellungen! Da gibt es ein sogenanntes Bewertungsgesetz, nach dem dann auch eine eventuelle Erbschaftssteuer festgelegt wird.
Auch die Banken entwickeln ganz eigene Bewertungskriterien. Wie aber wirken sich Hypotheken oder andere Belastungen tatsächlich aus. Was genau und wie legt den echten Wert einer Erbschaft für die Banken fest.
Der Immobilienmarkt handelt nach ganz eigenen Regeln. Angebot und Nachfrage bestimmen den Wert der geerbten Immobilie.

  • Wer legt den Wert Ihrer Erbschaft verbindlich, seriös, kompetent und unanfechtbar fest?
  • Das Finanzamt?
  • Die Bank?
  • Ein Immobilienmakler?
  • Ein Vermögensverwalter?

Unterschiedliche Bewertungskriterien ergeben unterschiedliche Werte. Im Zweifel könnte man durchaus auch davon ausgehen, dass jeder dieser „Wertermittler“ nicht immer ganz uneigennützig einen Wert festlegt oder festlegen kann.

Bei der Wertermittlung für ein Grundstück, ein bebautes Grundstück oder einer Immobilie lautet das Zauberwort

UNABHÄNGIGKEIT

Hier kommen wir ins Spiel. Eine umfangreiche Qualifikation, jahrzehntelange Erfahrung und eine zwingend verbindliche Vereidigung sichert Ihnen eine objektive und optimale Bewertung Ihrer Immobilie, welche wir mit Ihnen gemeinsam bei allen relevanten Behörden, Institutionen und Gesellschaften durchsetzen.

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